Wer kann kandidieren?
Kandidieren und gewählt werden können alle wahlberechtigten Personen sowie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erkrath, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich am Wahltag seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- seit mindestens drei Monaten in Erkrath ihre Hauptwohnung haben.
Auch deutsche Staatsangehörige können sich zur Wahl stellen.
Benutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder wenden Sie sich per E-Mail (torsten.gumbrecht@erkrath.de) oder telefonisch unter 0211-2407-5026 an die Integrationsbeauftragten der Stadt Erkrath. Der Integrationsbeauftragte, Herr Torsten Gumbrecht, steht Ihnen für alle Fragen in Zusammenhang mit der Wahl gern zur Verfügung.
DIE FRIST ZUR KANDIDATUR IST ABGELAUFEN. Es können keine Kandidaten und Listen mehr eingereicht werden.